{"id":134,"date":"2019-08-26T23:28:48","date_gmt":"2019-08-26T21:28:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schuetzenbruderschaft-iseringhausen.de\/wp\/?page_id=134"},"modified":"2026-01-28T15:56:53","modified_gmt":"2026-01-28T14:56:53","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.schuetzenbruderschaft-iseringhausen.de\/?page_id=134","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung der<\/strong> <strong>St. Antonius Sch\u00fctzenbruderschaft <\/strong><strong>Iseringhausen 1898 e. V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die St. Antonius Sch\u00fctzenbruderschaft von Iseringhausen 1898 e.V. ist eine Vereinigung von M\u00e4nnern, die die Ideale der katholischen, historischen Bruderschaften &#8211;&nbsp; Glaube, Sitte, Heimat \u2013 vertritt.<br> Sie hat ihren Sitz in Iseringhausen und ist kirchlich mit der Pfarrkirche Iseringhausen verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zweck\ndes Vereins ist die Verfolgung kirchlicher Zwecke. Dies geschieht\ndurch die Pflege des religi\u00f6sen Lebens, insbesondere die Verehrung\ndes allerheiligsten Altarsakraments und der Heiligkeit der Sonntage\nsowie die \u00dcbung christlicher N\u00e4chstenliebe und die Bildung und\nErhaltung eines gesunden Volkstums auf der Grundlage christlicher\nSitte.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere\nZwecke des Vereins sind die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur sowie die\nF\u00f6rderung des Brauchtums. Dies wird insbesondere verwirklicht durch\ndie Pflege und Erhaltung von historischen Kulturgegenst\u00e4nden wie\nSch\u00fctzenfahne, Offiziersdegen, Sch\u00fctzensilber, K\u00f6nigs- und\nKaiserkette, au\u00dferdem durch die Durchf\u00fchrung des allj\u00e4hrlichen\nVogelschie\u00dfens und die Durchf\u00fchrung der traditionellen\nBrauchtumsveranstaltungen und Festumz\u00fcge.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die\nBruderschaft verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige\nund kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte\nZwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er\nverfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>Mittel\ndes Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet\nwerden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des\nVereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der\nBruderschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe\nVerg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft und Aufnahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>\nMitglied\nkann jede m\u00e4nnliche Person werden, die sich auf die Satzungen der\nBruderschaft verpflichtet und das 16. Lebensjahr vollendet hat. \u00dcber\ndie Aufnahme beschlie\u00dft zuerst der Vorstand, der dann die\nEntscheidung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung \u00fcberl\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Vorstand und Offiziercorps<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>a) Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Brudermeister, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassierer (Schatzmeister). Der Ortsgeistliche bzw. der Geistliche, der im Rahmen des Pastoralen Raums Olpe-Drolshagen mit der Betreuung der Pfarrvikarie Iseringhausen beauftragt ist, geh\u00f6rt dem Vorstand als geistlicher Pr\u00e4ses ohne weiteres an.<br> Alle Vorstandsmitglieder m\u00fcssen Christen sein, wobei deren Mehrzahl der katholischen Konfession angeh\u00f6ren muss. Dabei sollten die Positionen des 1. und 2. Brudermeisters in der Regel nur von Katholiken wahrgenommen werden.<br> Vorstandsmitglieder werden alle 4 Jahre auf der Generalversammlung in geheimer Wahl neu gew\u00e4hlt.<br> Der Vorstand ist verpflichtet, durch seine Vereinsf\u00fchrung die Ausrichtung der Bruderschaft gem\u00e4\u00df  \u00a7 2 der Satzung in Anlehnung an die katholische Kirche zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>b) Offiziercorps<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglieder des Offizierscorps werden alle 4 Jahre auf der Generalversammlung gew\u00e4hlt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, wenn die Versammlung es erw\u00fcnscht. Bei mehreren Kandidaten erfolgt eine geheime Wahl<\/p>\n\n\n\n<p>Offiziere sind unabh\u00e4ngig von ihrem religi\u00f6sen Bekenntnis dazu verpflichtet, auch an kirchlichen Terminen der Bruderschaft teilzunehmen. Sollte ein Offizier diesen kirchlichen Verpflichtungen nicht nachkommen oder sich in anderer Art und Weise vereinssch\u00e4digend verhalten, so kann der Vorstand diesen nach einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit aus dem Offizierscorps ausschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 6 Versammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand. In dringenden F\u00e4llen kann der 1. Brudermeister eine au\u00dferordentliche Versammlung einberufen. Im Januar findet eine Generalversammlung statt mit Vereins- und Kassenbericht, Neu- und Wiederwahl des Vorstandes und des Offiziercorps.<br> Die Abstimmungen sind \u00f6ffentlich, wenn es nicht anders verlangt wird. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung wiederholt. Die Beschl\u00fcsse werden protokolliert und vom Vorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer unterschrieben. Die Einladung zur Mitglieder- und Generalversammlung erfolgt acht Tage vorher durch Aushang mit der Tagesordnung bei der Kirche zu Iseringhausen. Jede Generalversammlung ist beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p> Die Mitglieder sind zur Zahlung des Jahresbeitrages verpflichtet. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages wird in der Generalversammlung beschlossen. \u00dcber H\u00e4rtef\u00e4lle entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aus\nder Bruderschaft scheidet mit Verlust eines jeden Anrechts aus:<br>\n<br>\n\n             a) der sich freiwillig schriftlich beim Vorstand\nabmeldet mit dem Tage der Abmeldung<\/p>\n\n\n\n<p>\nb)Mitglieder, die die Satzungen gr\u00f6blich verletzen, oder die\nBeitr\u00e4ge verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p>Der\nVorstand hat das auszuschlie\u00dfende Mitglied zu einer Sitzung\neinzuladen, damit es sich rechtfertigen kann. Die Mitgliedschaft\nendet mit dem Tage des Ausschlusses.\n<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Feste, K\u00f6nigs- und Kaiserw\u00fcrde<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>H\u00f6chstes Fest der Bruderschaft ist der Fronleichnamstag, an dem sich die Bruderschaft so stark wie m\u00f6glich an der Prozession beteiligt, ebenso am Umgang. Der Antoniustag im Januar wird als Patronatstag begangen. Das Sch\u00fctzenfest im Sommer wird nach althergebrachter Weise gefeiert. An gr\u00f6\u00dferen kirchlichen Festen nimmt die Bruderschaft teil, z.B. an einer feierlichen Abholung des Erzbischofs oder bei Einf\u00fchrung eines Geistlichen, oder auf besondere Einladung. Beim Sch\u00fctzenfest im Sommer wird altes Brauchtum gepflegt, z.B. der feierliche Kirchgang mit Musik, Abholung des Kaisers, des K\u00f6nigs und des Pr\u00e4ses.<br> Die W\u00fcrde eines Sch\u00fctzenk\u00f6nigs steht jedem offen, der 3 Jahre Mitglied in der Sch\u00fctzenbruderschaft ist. Der Sch\u00fctzenk\u00f6nig ist unabh\u00e4ngig von seinem religi\u00f6sen Bekenntnis dazu verpflichtet, auch an kirchlichen Terminen der Bruderschaft teilzunehmen.<br> Die W\u00fcrde eines Sch\u00fctzenkaisers steht jedem ehemaligen Sch\u00fctzenk\u00f6nig offen.<br> Die Bruderschaft tritt bei allen Veranstaltungen mit Entschiedenheit f\u00fcr Sitte und Anstand ein.<\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 10 Kirchliches<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bruderschaft l\u00e4sst in jedem Jahr zwei Hoch\u00e4mter halten. Das eine am Sch\u00fctzenfest f\u00fcr die lebenden Mitglieder, das andere nach Vereinbarung mit dem zust\u00e4ndigen Geistlichen f\u00fcr die verstorbenen Mitglieder. Beim Begr\u00e4bnis beteiligt sich die Bruderschaft mit Fahne so stark wie m\u00f6glich und legt einen Kranz nieder. Die Bruderschaft beteiligt sich an Caritasveranstaltungen und gliedert sich in die M\u00e4nnerseelsorge ein.<\/p>\n\n\n\n<p> <strong>\u00a7 11 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzungen k\u00f6nnen nur auf der Generalversammlung oder einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung ge\u00e4ndert werden. Vorschl\u00e4ge dazu m\u00fcssen sp\u00e4testens vier Wochen vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, der sie dann der n\u00e4chsten Generalversammlung oder au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung vorlegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong> \u00a7 12 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der Bruderschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das nach Deckung aller Schulden verbleibende Verm\u00f6gen an die St. Antonius Kirche zu Iseringhausen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke in der Pfarrvikarie St. Antonius Einsiedler Iseringhausen im Pastoralen Raum Olpe-Drolshagen zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der St. Antonius Sch\u00fctzenbruderschaft Iseringhausen 1898 e. 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